Steuerberatungsgesellschaft mbh

Erbschaftssteuer und SchenkungssteuerErbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Unsere Leistungen

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind beide Steuern, die auf Vermögensübertragungen erhoben werden. Der Unterschied zwischen den beiden Steuern liegt jedoch in der Art und Weise, wie diese Vermögensübertragungen stattfinden.

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn jemand Vermögen oder Eigentum an eine andere Person verschenkt. Dabei kann es sich um Bargeld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte handeln. Der Empfänger der Schenkung muss die Steuer zahlen, es sei denn, der Schenker hat sich bereit erklärt, die Steuer zu übernehmen. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Empfänger ab.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird wiederum erhoben, wenn jemand stirbt und sein Vermögen an seine Erben weitergegeben wird. Auch hier hängt die Höhe der Steuer von der Höhe des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Im Gegensatz zur Schenkungssteuer müssen jedoch die Erben die Erbschaftssteuer zahlen.

Wir helfen

Es ist wichtig, die Erbschafts- und Schenkungssteuer professionell durch einen Steuerberater zu prüfen

Die Steuergesetzgebung kann komplex sein und ändert sich ständig. Durch eine sorgfältige Planung können Steuerberater Strategien entwickeln, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung von Trusts oder die Übertragung von Vermögen im Rahmen von Schenkungen zu Lebzeiten. Eine vorzeitige Übertragung von Vermögen an Erben kann auch dazu beitragen, die Erbschaftssteuerbelastung zu reduzieren. Unser erfahrenes Team kann sicherstellen, dass Sie alle relevanten Steuervorschriften einhalten und Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerbelastung zu minimieren, sodass Sie Steuern sparen und Ihr Vermögen effektiv übertragen werden kann.

Freibeträge

Für Erbschaften und Schenkungen
Verwandsschaftsgrad Freibetrag
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 EUR
Kinder, Enkel, deren Eltern verstorben sind und Stiefkinder 400.000 EUR
Enkel 200.000 EUR
Urenkel, Eltern (Erbschaft) 100.000 EUR
Urenkel, Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten 20.000 EUR
Alle übrigen Erben 20.000 EUR

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Sie benötigen eine steuerliche Beratung zu einem Erbe oder einer Schenkung? Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne auf Ihre Wünsche und Vorstellungen an!