Erbschaftssteuer und SchenkungssteuerErbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Unsere Leistungen
- Analyse der aktuellen Steuersituation
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Gestaltungen zur Optimierung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Beratung zur Ausnutzung von Freibeträgen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Planung von Schenkungen
- Beratung zu steuerlichen Auswirkungen von Immobilien
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind beide Steuern, die auf Vermögensübertragungen erhoben werden. Der Unterschied zwischen den beiden Steuern liegt jedoch in der Art und Weise, wie diese Vermögensübertragungen stattfinden.
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn jemand Vermögen oder Eigentum an eine andere Person verschenkt. Dabei kann es sich um Bargeld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte handeln. Der Empfänger der Schenkung muss die Steuer zahlen, es sei denn, der Schenker hat sich bereit erklärt, die Steuer zu übernehmen. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Empfänger ab.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer wird wiederum erhoben, wenn jemand stirbt und sein Vermögen an seine Erben weitergegeben wird. Auch hier hängt die Höhe der Steuer von der Höhe des ererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab. Im Gegensatz zur Schenkungssteuer müssen jedoch die Erben die Erbschaftssteuer zahlen.
Wir helfen
Es ist wichtig, die Erbschafts- und Schenkungssteuer professionell durch einen Steuerberater zu prüfenDie Steuergesetzgebung kann komplex sein und ändert sich ständig. Durch eine sorgfältige Planung können Steuerberater Strategien entwickeln, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung von Trusts oder die Übertragung von Vermögen im Rahmen von Schenkungen zu Lebzeiten. Eine vorzeitige Übertragung von Vermögen an Erben kann auch dazu beitragen, die Erbschaftssteuerbelastung zu reduzieren. Unser erfahrenes Team kann sicherstellen, dass Sie alle relevanten Steuervorschriften einhalten und Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerbelastung zu minimieren, sodass Sie Steuern sparen und Ihr Vermögen effektiv übertragen werden kann.
Freibeträge
Für Erbschaften und Schenkungen| Verwandsschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 EUR |
| Kinder, Enkel, deren Eltern verstorben sind und Stiefkinder | 400.000 EUR |
| Enkel | 200.000 EUR |
| Urenkel, Eltern (Erbschaft) | 100.000 EUR |
| Urenkel, Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten | 20.000 EUR |
| Alle übrigen Erben | 20.000 EUR |

